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Wo ist die Erfassung der Arbeitszeiten Pflicht?

by WallTimeStreet
10. Juni 2022
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Wo ist die Erfassung der Arbeitszeiten Pflicht?
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Im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof ein Gesetz verabschiedet, welches Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der eigenen Mitarbeiter zu erfassen. Aus diesem Grund möchten wir in dem diesem Beitrag verraten, welche Vorteile die Erfassung von Arbeitszeiten mit sich bringt, ab wann Arbeitgeber die Zeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen und auf welche Weise. 

 Was bringt die digitale Zeiterfassung?

Viele Unternehmen hierzulande nutzen bereits seit geraumer Zeit eine digitale Zeiterfassung, was für diese einen großen Vorteil darstellt. Ganz besonders, wenn die Mitarbeiter des Unternehmens nach Anzahl der geleisteten Stunden bezahlt werden. Denn in diesem Fall profitieren diese von den folgenden Vorteilen: 

  • Hohe Transparenz: Die digitale Zeiterfassung sorgt für eine hohe Transparenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wodurch das gegenseitige Vertrauen erhöht und das Betriebsklima deutlich verbessert wird. 
  • Mobile App: Mithilfe einer mobilen App können Arbeitnehmer die eigenen Arbeitszeiten jederzeit auch von unterwegs erfassen. 
  • Projektbasiert: Mithilfe einer Zeiterfassungs-Software können nicht nur Arbeitszeiten erfasst, sondern auch verschiedene Auswertungen durchgeführt werden. 
  • Standortbezogen: Durch eine standortbezogene Erfassung kann nachgewiesen werden, an welchen Orten zu bestimmten Zeiten gearbeitet wurde. 

Ab wann gilt die Pflicht zur Zeiterfassung?

Bislang haben Unternehmen lediglich das Recht, die Arbeitszeiten der eigenen Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren. Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten gilt dagegen erst ab dem vierten Quartal 2022, was den Unternehmen Zeit zur Umstellung gibt. Denn unter den Branchen, die ab diesem Zeitpunkt die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfassen müssen, sind einige, die sich zuvor nie mit derartigen Bestimmungen auseinandersetzen mussten. 

In welchen Branchen müssen die Zeiten erfasst werden?

Das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung dient unter anderem dem Abbau von Bürokratie durch Digitalisierung. So müssen in der Zukunft keine Stundenzettel mehr ausgedruckt und archiviert werden und darüber hinaus werden Kontrollen durch den Zoll erleichtert. Ein weiterer Grund für das neue Gesetz liegt außerdem in der Bekämpfung von Schwarzarbeit, weshalb das neue Gesetz unter anderem auch für Unternehmen aus dem Baugewerbe, das Schaustellergewerbe oder das Prostitutionsgewerbe gilt.  

Auf welche Weise müssen die Arbeitszeiten erfasst werden?

Es existieren bekanntlich mehrere Möglichkeiten, um die Arbeitszeiten von Mitarbeitern zu erfassen. Die Zeiten können unter anderem, wie bereits seit vielen Jahren, mithilfe von Stundenzetteln erfasst werden oder alternativ mithilfe von einer Zeiterfassungs-Software. In seinem Gesetzesentwurf hat der Europäische Gerichtshof den Ländern daher einen gewissen Spielraum gegeben, um allen Mitgliedsstaaten die Einführung der Zeiterfassung zu ermöglichen. Zwar galt hierzulande bereits zuvor die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, wobei allerdings nur die Überstunden dokumentiert werden mussten.  

Die Hintergründe des Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof begründete das neue Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeiten mit der Europäischen Charta der Grundrechte sowie mit der Arbeitszeitrichtlinie des EU-Parlaments. Danach haben alle europäischen Arbeitnehmer das Recht auf die Einhaltung der wöchentlichen Maximalarbeitszeit und der täglichen Ruhezeiten. Doch dieses Grundrecht verlangt nach Ansicht der zuständigen Richter nach einer systematischen Erfassung sämtlicher Arbeitsstunden. Aus diesem Grund muss in Zukunft nicht nur Anzahl der täglichen Arbeitsstunden erfasst werden, sondern auch, wie sich diese auf den Tag verteilt haben. Somit müssen an jedem Tag die genauen Uhrzeiten dokumentiert werden, zu denen ein Arbeitnehmer gearbeitet hat.    

Auch geringfügig Beschäftigte betroffen

Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten betrifft auch Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen, ebenso wie die Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten. Denn Leiharbeiter und geringfügig Beschäftigte hatten in der Vergangenheit oftmals besonders unter widrigen Arbeitsbedingungen zu leiden und vielen davon wurden hierfür von ihrem Arbeitgeber nicht gerecht entlohnt. Somit profitieren auch diese Gruppen von Arbeitnehmern in Zukunft von den faireren Bedingungen und brauchen sich über unbezahlte Überstunden keine Sorgen zu machen.

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