Achteinhalb Stunden steht der abhängig beschäftigte Mensch seinem Arbeitgeber zur Verfügung. Acht Stunden davon arbeitet er, eine halbe Stunde hat er Mittagspause. Das heißt: von acht Uhr morgens bis 16:30 Uhr nachmittags ist er ein wertschöpfendes, mitunter sogar kreatives, arbeitendes Mitglied der Gesellschaft. Was der Mensch da tut, ist für den Verlauf des Artikels komplett nebensächlich, wichtig ist nur:
Er hat irgendwann auch mal Feierabend.
Nach halb fünf erhebt er sich von seinem Platz, verabschiedet sich von seinen Kollegen und macht sich auf den Weg, um den Rest seines Tages abseits der Arbeit zu verbringen. Also passiert er den Ausgang, stempelt sich aus und das war’s. Arbeitstag vorbei. Und entsprechend wurde es festgehalten.
Die unterschiedlichen Optionen
Natürlich kann unser Protagonist auf dem Weg von der Arbeit noch gedanklich auf der Arbeit verweilen, wenn ihn noch etwas beschäftigt. Oder er schnappt sich den neuen Krimi, den er in der Bahnhofsbuchhandlung gekauft hat, und rät mit, wer den reichen Hotelerben aus dem Fenster gestoßen hat. Alternativ telefoniert er mit den wichtigen Personen seines Lebens. Oder er geht einkaufen. Was er macht, ist – wie schon seine Arbeit – vollkommen unerheblich für den Artikel, wichtig ist nur: Der Mensch hat sich ausgestempelt, wird so im Programm geführt und am nächsten Tag wird genau dies erneut getan.
Man kommt rein, stempelt ein, stempelt zur Pause aus und nach der Pause wieder ein, nur um zum Feierabend wieder auszustempeln.
Das alles funktioniert mit einer kleinen Plastikkarte, in die ein Chip eingesetzt ist und die mit dem Lesegerät kommuniziert. Freilich lassen sich auch andere Optionen nutzen.
Die Zeiterfassung von Crewmeister verläuft beispielsweise über eine App, die auf die gängigen technologischen Gerätschaften hochgeladen werden kann. Entsprechend ist es möglich, sich über den PC, Laptop das Tablet und natürlich das Smartphone einzuloggen und mitzuteilen, dass man jetzt mit der Arbeit beginnt. Oder in die Pause geht. Oder laut „Feierabend“ rufend eben selbigen einläutet.
Rechtliche Begründungen
Aber egal, welche Methode der Arbeitszeiterfassung man nutzt, ob man zur Karte greift, die App bemüht oder die ganz traditionelle Stift-und-Zettel-Methode verwendet – es ist für einige Branchen besonders wichtig, genau zu erfassen, wer wie lange auf der Arbeit war.
Und auch jene Branchen, in denen das mit ArbZG abgekürzte Arbeitszeitgesetz eine eher nachrangiger Bedeutung hat, ist es allein aus finanzieller Sicht wichtig, die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu eruieren. Das hängt mit dem Fakt zusammen, dass achteinhalb Stunden im Grunde gesetzlich festgeschrieben sind. Laut Paragraph 3 ArbZG gilt, dass die werktägliche Arbeitszeit nur acht Stunden betragen darf. Es gibt zwar noch eine kleine Anmerkung, dass sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden darf, das ist allerdings nur dann möglich, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“.
Und im nächsten Paragraphen geht es um das Thema Ruhepausen – entsprechend heißt es, dass bei sechs bis neun Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten stattzufinden hat. Bei mehr als 9 Stunden muss die Arbeit übrigens für 45 Minuten unterbrochen werden. Auch andere arbeitszeitlich relevanten Themen werden in diesem Gesetz erörtert, etwa die Nacht- und Schichtarbeit (Paragraph 6), die Arbeit an Sonn- und Feiertagen (Paragraphen 9, 10 und 11) oder die Thematik der Sonderregelungen (ab Paragraph 18).
Der Schutzfaktor
Die entsprechende Erfassung der Arbeitszeiten ist deshalb nötig, damit Rechtssicherheit herrscht – und zwar beidseitig. So könnte ja der Chef seinen miesen Moment haben, schurkisch lachen und diktieren, dass man gefälligst länger als diese acht Stunden arbeiten soll. Oder ein Mitarbeiter könnte mit seinem Chef unzufrieden sein, einfach lügen und behaupten, dass man ihn zwingt, länger zu arbeiten.
Und natürlich besteht die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter im Home-Office arbeitet, wahlweise krank zur Arbeit geht, weil er denkt, dass er sich gerade hier keine Krankmeldung leisten darf. Oder die Person arbeitet abends noch ein bisschen mehr, weil sie es kann und dies könnte zu einer Überarbeitung führen.
Fazit
Natürlich bietet eine genaue Arbeitszeiterfassung das Risiko, dass Dinge wie die „Vertrauensarbeitszeit“ wegfallen könnten – auf der anderen Seite stellt sie einen guten Schutz dagegen dar, dass man ausgebeutet wird – entweder vom Chef, vom Mitarbeiter oder von sich selbst.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-06/usa-homeoffice-buero-pandemie-arbeit