Cap
Ein Cap bezeichnet eine vertraglich festgelegte Zinsobergrenze, die auf einen bestimmten nominalen Kapitalbetrag angewendet wird. Liegt der Referenzzinssatz zu einem festgelegten Termin über dieser Obergrenze, ist der Verkäufer des Caps dazu verpflichtet, dem Käufer die Differenz zwischen dem aktuellen Referenzzinssatz und der vereinbarten Zinsobergrenze zu erstatten. Die Auszahlung erfolgt am Ende der jeweiligen Zinsperiode und berücksichtigt die Anzahl der Zinstage innerhalb dieser Periode.
Für den Erwerb eines Caps zahlt der Käufer eine Prämie an den Verkäufer. Diese Prämie kann entweder einmalig oder in Form regelmäßiger Zahlungen geleistet werden.
Im Bereich der Zertifikate wird der Begriff „Cap“ zusätzlich verwendet, um eine Gewinnobergrenze zu beschreiben. Bis zu dieser Grenze profitiert der Zertifikatsinhaber von der positiven Entwicklung eines zugrunde liegenden Basiswerts. Gewinne, die über das Cap hinausgehen, werden dem Inhaber jedoch nicht mehr gutgeschrieben.