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Kurios: Zinswende stellt Sparkassen vor große Probleme

by Redaktion
31. Januar 2023
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Im Juli 2022 hatte die Europäische Zentralbank nach jahrelanger Nullzinspolitik die Zinswende eingeleitet. Seit Dezember 2022 liegt der Leitzins bereits bei 2,5 %. Für das Jahr 2023 werden angesichts der Inflation im europäischen Raum weitere Zinsschritte der Europäischen Zentralbank erwartet. Was sich für Sparer zunächst gut anhört, ist aktuell für die eine oder andere Sparkasse eher eine Belastung. Der Grund: Die Zinsanpassungen kamen einfach zu schnell. Das Problem ist der große Bestand an festverzinslichen Wertpapieren, in die Sparkassen investiert haben. Da deren Verzinsung in der Regel niedriger liegt als das aktuelle Zinsniveau, müssen viele Sparkassen nun Abschreibungen auf diese Papiere vornehmen. Das wirkt sich ergebnismindernd aus.

Probleme von vorübergehender Natur

Die Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist in Zeiten sich ändernder Zinsen zu Vergleichen mit einer Wette, zu vergleichen mit Crashbet bei Big Win Wall im Online Casino. Der Kurs eines Wertpapiers mit einem festen Zins sinkt normalerweise, wenn die Zinsen steigen. Ursächlich dafür ist, dass der Gewinn aus dem festverzinslichen Papier bei einer Zinserhöhung im Vergleich zu alternativen Anlagen mit variabler Verzinsung geringer ausfällt, als ursprünglich erwartet. Umgekehrt kann der Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers auch steigen, wenn die Zinsen sinken.

Da die Sparkassen, die in festverzinsliche Wertpapiere investiert hatten, die nun erforderlichen Abschreibungen auf den Buchwert jedoch nur dann vornehmen müssen, wenn die Zinsen steigen, handelt es sich um ein Problem von vorübergehender Natur. Da es sich bei den Wertpapieren hauptsächlich um Staatsanleihen handelt, werden diese aufgrund der guten Bonität des Emittenten selbst bei noch stärker steigenden Zinsen kaum wertlos werden. Damit sind auch die erforderlichen Abschreibungen auf die Wertpapiere und damit der daraus entstehende bilanzielle Verlust begrenzt.

Hinzu kommt, dass bei den Sparkassen mit dem steigenden Zins auch wieder das Zinsgeschäft anläuft. Die Negativzinsen aus den Einlagefazilitäten für bei der Zentralbank geparkte Gelder gehören mit den Zinsanhebungen der Vergangenheit an, sodass die Sparkassen mit dem Geld der Kunden auf ihren Konten wieder mehr Geld verdienen können, wenn sie entsprechend Kredite ausgegeben. Die erwarteten zusätzlichen Gewinne aus dem Zinsgeschäft können die Verluste aus den Abschreibungen auf die festverzinslichen Wertpapiere zumindest zum Teil wieder kompensieren. Inwieweit eine Sparkasse dennoch Verluste in ihre Bücher schreiben muss, hängt letztlich vom Umfang der Investition in die festverzinslichen Papiere ab.

Kann eine Sparkasse insolvent werden?

Sparkassen sind zunächst einmal keine privaten Banken, sondern zumeist öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit in der Regel kommunaler Trägerschaft. Es gibt aber auch einige freie Sparkassen, die nicht an einen öffentlichen Träger gebunden sind. Im Unterschied zu privaten Banken untersagen es die Satzungen der meisten Sparkassen bestimmte Geschäfte, wie den Eigenhandel mit Wertpapieren oder bestimmte Finanzierungen, wie Kreditvergaben für Projekte im Ausland vorzunehmen. Das bedeutet, dass Sparkassen in der Regel geringere Risiken aufweisen als die eine oder andere private Bank. Dennoch sind Sparkassen einem Risiko aus dem Einlagen- und Kreditgeschäft ausgeliefert.

In früheren Zeiten gab es seitens der kommunalen Träger der Sparkassen die Gewährträgerhaftung, die praktisch dafür sorgte, dass keine Sparkasse insolvent werden konnte. Die Gewährträgerhaftung für Sparkassen wurde jedoch 2005 abgeschafft. Seitdem gilt das Prinzip des solidarischen Haftungsverbundes der Sparkassen untereinander. Die Sparkassen garantieren sich gegenseitig, dass keine Sparkasse insolvent werden kann. Sollte ein Institut in Schieflage geraten, springen andere Sparkassen mit entsprechenden Hilfen ein. Für Sparkassenkunden gilt zudem ohnehin die staatliche Einlagensicherung für Guthaben bis 100.000 € bei Konten von einzelnen Kunden beziehungsweise bis 200.000 € bei Gemeinschaftskonten.

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