- Gebäudereiniger haben schon immer mehr verdient, als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt, doch für alle Reinigungskräfte immer noch deutlich zu wenig. Nun gab es zähe Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern. Es war nicht einfach hier auf einen gemeinsamen Punkt zu kommen. Nach langem hin und her und Verhandlungen, die über einige Monate andauerten, hat man sich nun endlich darauf geeinigt, die Löhne in drei Schritten anzupassen. Man hätte bei der langen Verhandlungsdauer glatt davon ausgehen können, dass es sich um ein Glücksspiel gehandelt hat, eventuell endet die Verhandlung mit einem kleinen Gewinn und mit ein bisschen Glück schlägt man eine größere Summe für sich heraus. Da lohnt sich im Gewinnfall eine Sofortauszahlung Brite sicherlich um einiges mehr.
- Bei der Tariflohnerhöhung in drei Schritten, soll der Gebäudereiniger letztendlich 11 Prozent mehr verdienen, als er dies noch im Jahr 2020 gemacht hat. Der Branchenmindestlohn liegt dann bei brutto 11.55 Euro in der Stunde. Es wird zudem weiter davon gesprochen, dass die Arbeitgeber ab 2023 einen Mindestlohn von 12,00 Euro brutto zu zahlen hätten. Die IG Bau spricht jedoch davon, dass auch dieser Mindestlohn für die Leistung, welche Gebäudereiniger täglich erbringen, noch zu wenig ist. Ziehen Arbeitgeber und Gewerkschaft jetzt an einem Strang?
Es scheint so, dass sich einiges im Bereich Mindestlohn, aber auch im Bereich Fördermöglichkeiten in den kommenden Jahren tut. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 9,82 Euro. Wenn man mal eben nachrechnet, so stellt man schnell fest, dass der Abstand zum Mindestlohn momentan bei 1,73 Euro liegt. Die Gewerkschaft spricht davon, dass diese Differenz auch eingehalten werden muss, wenn der Lohn auf 12,00 Euro steigt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn auch der allgemeine Mindestlohn erhöht wird. Die IG Bau fordert daher eine noch stärkere Erhöhung, diese soll in Zukunft bei 13,73 Euro liegen. Hier ist die Rede von einer allgemeinen Erhöhung von 19 Prozent. Der Branchenmindestlohn soll einen erkennbaren Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn haben.
Arbeitgeber haben sich Gedanken über die Forderung gemacht und in einem Gespräch, welches am 23. Mai stattgefunden hat, konnte man sich erst einmal auf einen Stundenlohn von 12,50 Euro brutto einigen. Es ist jedoch die Rede davon, dass der Stundenlohn im Jahr 2024 nochmals ansteigen soll. Es wird davon gesprochen, dass es sich um eine Erhöhung von 0,25 Cent handeln soll. Die Gewerkschaft fand diese Erhöhung jedoch eher lächerlich. Man solle sich mal die steigenden Lebenshaltungskosten anschauen, dann ist eine solche Schritt für Schritt Erhöhung nicht angemessen.
Der Gebäudeinnungsverband der Gebäudereiniger sprach von zahlreichen Belastungen, die in der Vergangenheit, aber auch in der Zukunft das Budget stark belasten. Nicht nur die Lieferkettenengpässe oder der Krieg in der Ukraine, sondern auch die steigenden Energiepreise und die vielen Unsicherheiten durch die Pandemie tragen ihren Teil dazu bei. Nun hat man sich dazu entschlossen, sich am 2 Juni erneut zusammenzusetzen. Es stehen somit neue Verhandlungen an und Gebäudereiniger dürfen hoffen, dass sich ihr Lohn in Zukunft nochmals erhöhen wird.
Ausbildungsvergütungen für Gebäudereiniger steigen ebenfalls
Immer weniger junge Menschen entscheiden sich nach ihrer Schulzeit für eine Ausbildung im Gebäudereinigungsbereich. Die Perspektiven und Möglichkeiten, die sich bislang einer Reinigungskraft geboten haben, waren nicht sonderlich rosig. Wer sich für den Beruf Gebäudereiniger entschieden hatte, der hatte viele Gründe, jedoch war die berufliche Bildung sicherlich nicht der Hauptgrund. Nun könnte das jedoch anders aussehen, denn die Ausbildungsvergütung wird ebenfalls angehoben. Im Jahr 2021 lag diese im 1. Ausbildungsjahr noch bei monatlich 810 Euro, ab 2022 bei 830 Euro und für 2023 sind sogar 850 Euro in Aussicht gestellt. Im 2. Lehrjahr steigt die Vergütung von 945 Euro auf 985 Euro. Im 3. Lehrjahr lag die Vergütung 2021 noch bei 1100 Euro und 2023 soll diese 1150 Euro betragen.
Es gibt in ganz Deutschland rund 700000 Reinigungskräfte. Nicht jede Reinigungskraft hat auch tatsächlich eine Ausbildung im Bereich der Gebäudereinigung gemacht. Eine Ausbildung ist in diesem Bereich nicht immer zwangsläufig notwendig. Hier kommt es darauf an, in welchem Bereich man tatsächlich arbeiten möchte. Wer mit schweren Maschinen umgehen muss, eventuell die Fenster eines Wolkenkratzers reinigen möchte oder sogar Fassaden hinaufklettern muss, der benötigt eine spezielle Ausbildung, verdient jedoch auch mehr, als eine Reinigungskraft für eine 2-Zimmer-Wohnung.
Können Gebäudereinigungsfirmen überhaupt mehr Lohn zahlen?
Es wird immer davon gesprochen, dass Reinigungskräfte mehr verdienen müssen, dass die Löhne nicht mehr ausreichend sind, um seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Wie jedoch sieht es bei den Arbeitgebern aus, sind sie überhaupt in der Lage, Gehälter anzupassen? Nicht jeder Arbeitgeber kann sich dies leisten, gerade kleine Unternehmen könnten hier schnell in Bedrängnis kommen. Die Folge könnten zahlreiche Entlassungen sein, vielleicht sogar Schließungen von Betrieben. Ein großes, lukratives Unternehmen kann sich der neuen Tarifverordnung problemlos anpassen und den geforderten Stundenlohn zahlen. Hier sollten Arbeitgeber und Gewerkschaft sich ebenfalls drüber unterhalten. Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, die sowieso schon mit sich ringen müssen, wenn mehr Stundenlohn gezahlt werden muss?
Gibt es eventuell vom Staat eine Unterstützung oder sind Entlassungen unverzichtbar? Was können Arbeitgeber in Zukunft machen, damit sie ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen können? Die Gewerkschaft muss sich auch um diesen, wichtigen Punkt kümmern, damit alle Parteien letztendlich zufrieden sein können. Wer Bereitschaft zeigt auch Langzeitarbeitslose zu beschäftigen, der kann sich finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt holen. Dieses zahlt einen Teil des Gehalts und schafft dem Arbeitgeber so ein hohes Maß an finanzieller Erleichterung.