Duesseldorf
Mit Bekanntmachung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Jahr 2020 sind nun auch lukrative Förderungen für innovative Startups möglich! Bisher waren die meisten Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) speziell für Startups kaum zugänglich. Programme wie ZIM oder KMU-innovativ erfordern wirtschaftliche Anforderungen, die für Unternehmen in der Gründungsphase oft unerreichbar sind. Zudem sind viele Programme nur für bestimmte Regionen ausgeschrieben oder mit einem intensiven Wettbewerb im Bewerbungsprozess verbunden. Diese Kriterien entsprechen nicht den Bedürfnissen von Gründern und verfehlen somit den Charakter einer effektiven Startup-Förderung:
Wie soll ein Startup diese wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen? Wenn wir solche Anforderungen erfüllen könnten, bräuchten wir doch gar keine Förderung!“ So der Kommentar eines Gründers zu den damaligen Förderprogrammen im Jahr 2018.
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Innovative Startups sind oft auf Förderungen oder externe Finanzierungen angewiesen, um bis zum Erreichen des Break-Even-Point zu überleben. Die Forschungszulage adressiert genau diese Herausforderung und bietet die passende Lösung: Sie ist ein Katalysator für Innovation und ermöglicht durch realistische und erreichbare Kriterien ein planbares Wachstum.
Für jedes innovative Startup sollte es das zentrale Ziel sein, die Forschungszulage in den ersten drei Jahren als Wachstumsbeschleuniger zu nutzen und sie strategisch in den Businessplan einzubetten. Das optimale Zeitfenster für die Umsetzung der Forschungszulage liegt bei etwa ein Jahr nach der Gründung. Es ist empfehlenswert, dass bereits mindestens drei Entwicklungsmitarbeiter, einschließlich der Geschäftsführung, im Unternehmen angestellt sind.
Facts & Figures zur Forschungszulage (https://www.epsa-deutschland.de/faq/?utm_source=advertorial&utm_medium=article&utm_campaign=wirtschaftswoche):
– Rückwirkend und zukünftig beantragbare Förderung
– 25 % Förderquote auf die Arbeitgeberbruttolohnkosten
– 15 % Förderquote für Freelancer und externe Auftragnehmer
– Flache Innovationshürde: „Stand der Technik“ muss nicht zwingend übertroffen werden
– Gehalt oder die erbrachte Eigenleistung der Geschäftsführung wird aktiv berücksichtigt
– Förderung ist gänzlich steuerfrei
– Unternehmen in der Gründungsphase haben meist keine Steuer zu entrichten, daher wird die Summe liquiditätswirksam ausgeschüttet
– Die maximale Forschungszulage beträgt 1 Million EUR pro Geschäftsjahr
Wirtschaftliche Kriterien für Startups:
– KMU (kleines oder mittleres Unternehmen), die nicht länger als drei Jahre bestehen, sind von den Prüfkriterien „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (siehe (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/allgemeine-gruppenfreistellungsverordnung-agvo.html) Art. 2 Anhang I Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) ausgenommen. Folge: KMU, die jünger als drei Jahre sind, können die Forschungszulage trotz roter Zahlen erhalten.
– Unternehmen, die älter als drei Jahre sind, dürfen nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft sein. Es ist daher wichtig, die Übergangsphase sorgfältig zu planen, um im Anschluss den Anspruch auf die Forschungszulage nicht zu verlieren
Fallbeispiel:
Ein Software-Startup (gegründet Anfang 2020) reicht Anfang 2023 ihre Anträge für die Forschungszulage ein.
– Rückwirkend für 2020 werden bei zwei Geschäftsführern und einem Mitarbeiter Lohnkosten in Höhe von 200.000 EUR abgerechnet. Das Startup erhält für 2020 eine Förderung in Höhe von 50.000 EUR.
– Rückwirkend für 2021 werden bei zwei Geschäftsführern und drei Mitarbeitern Lohnkosten in Höhe von 400.000 EUR abgerechnet. Das Startup erhält für 2021 eine Förderung in Höhe von 100.000 EUR.
– Rückwirkend für 2022 werden bei zwei Geschäftsführern und sechs Mitarbeitern Lohnkosten in Höhe von 550.000 EUR abgerechnet. Das Startup erhält für 2022 eine Förderung in Höhe von 137.500 EUR.
Das Startup konnte das Wirtschaftsjahr 2022 gewinnbringend abschließen. Insgesamt wurde dem Unternehmen eine Forschungszulage von 287.500 EUR für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bewilligt. Die Förderung wurde im Jahr 2023 verrechnet und wird vorzeitig genutzt, um bereits für das Jahr 2023 drei zusätzliche Mitarbeiter in der Entwicklungsabteilung einzustellen. Der Antrag für 2023 wird zukünftig eingereicht. Die Gehälter von zwei Geschäftsführern und neun Mitarbeitern werden berücksichtigt, was insgesamt Gehaltskosten von 750.000 EUR ergibt. Für das Wirtschaftsjahr 2023 soll das Startup eine Förderung in Höhe von 187.500 EUR im Jahr 2024 erhalten.
Die Förderungen der Folgejahre 2024 und 2025 sind bereits gesichert, da die Projekte mit einer Laufzeit von fünf Jahren versehen worden sind. Das Unternehmen zeichnet für die kommenden Jahre ein ähnliches Wachstum ab, denn die Forschungszulage finanziert die notwendige Manpower, um die Unternehmensziele zu erreichen. Gerade Deeptech Startups sollten die Forschungszulage zwingend in ihren Businessplan als zusätzliche Liquidität einplanen und sich als innovatives Unternehmen auszeichnen lassen.
Die Forschungszulage gewährleistet Planungssicherheit und unterstützt aktiv das Unternehmenswachstum. Ihr Nutzen ist groß, der dagegenstehende Aufwand im Verhältnis gering, insbesondere mit Unterstützung eines Förderberaters. Bemerkenswert ist, dass die Forschungszulage für Unternehmen jeder Größe gilt, was bedeutet, dass diese auch nach der Gründungsphase beantragt werden kann und entsprechend genutzt werden sollte.
Stand 01. Dezember 2023: Angesichts der aktuellen Haushaltssperre bleibt die Zukunft der Fördermittel ungewiss. Obwohl das entsprechende Gesetz voraussichtlich bis zum 15. Dezember 2023 verabschiedet werden soll, ist dessen endgültige Form noch offen. Schon jetzt stellen Fördermittel für viele Unternehmen eine Herausforderung dar – oft sind sie sich ihrer Ansprüche nicht bewusst oder setzen diese nicht durch, trotz des dringenden Bedarfs an finanziellen Mitteln und der Schwierigkeit, günstige Kredite zu erhalten.
Unser Appell in diesen Zeiten der Unsicherheit: Es ist entscheidend, jetzt einen geeigneten Fördermittelberater zu engagieren. Ein erfahrener Berater kann Unternehmen unterstützen, die verfügbaren Fördermittel effizient zu identifizieren und zu beanspruchen. Die engagierten Fördermittelberater von EPSA Deutschland (https://www.epsa-deutschland.de/?utm_source=advertorial&utm_medium=article&utm_campaign=wirtschaftswoche) freuen sich darauf, im Vergleich zu zeigen, was sie leisten können.
JETZT HANDELN (https://www.epsa-deutschland.de/was-ist-das-fzulg/?utm_source=advertorial&utm_medium=article&utm_campaign=wirtschaftswoche)
Mert Cizer, Head of Business Development, EPSA Deutschland GmbH
Mert Cizer, Förderexperte der EPSA Deutschland GmbH, erklärt: „FuE-Fördermittel sollen Deutschland helfen, wieder Spitzenreiter in Sachen Innovation zu sein – angefangen beim Buchdruck über das Automobil bis hin zur Kernspaltung und neuerdings auch die COVID-Impfung. Wir benötigen mehr davon, insbesondere in der IT.
„Jungen Start-ups wird nun endlich auch in Deutschland die nötige Beachtung geschenkt. Wichtig – Habt keine falsche Scheu vor Bürokratie! Nutzt jeden Cent, um Euer Business auf das nächste Level zu bringen. Wir unterstützen Euch bei der Beantragung und Ihr macht, was Ihr am besten könnt. Innovieren!“ – Mert Cizer, Head of Business Development, EPSA Deutschland GmbH
Pressekontakt:
Christian Fischer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Quelle: ots