Sammelverwahrung

Die Sammelverwahrung bezeichnet die Lagerung von Wertpapieren eines Kunden bei dessen depotführender Bank. Anders als bei der Sonderverwahrung in einem separaten Streifbanddepot hat der Kunde hierbei kein individuelles Eigentumsrecht an den eingereichten Wertpapieren, sondern ein anteiliges Miteigentumsrecht am Gesamtbestand aller gleichartigen Papiere. Dank des reduzierten Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung kostengünstiger als die Sonderverwahrung. Geeignet für die Sammelverwahrung sind nur Wertpapiere, die sich für den stückelosen Effektengiroverkehr eignen, wie beispielsweise Inhaberaktien oder festverzinsliche Wertpapiere ohne Einzelauslosungsrecht.

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