Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Entstehungsquelle der Kapitaleinkünfte einbehalten wird. In Deutschland wird diese Funktion seit dem 1. Januar 2009 von der Abgeltungsteuer übernommen. Sie gilt für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne und wird pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent erhoben.