KAGB
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) trat 2013 an die Stelle des zuvor geltenden Investmentgesetzes von 2003. Es diente primär der Umsetzung der EU-Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) in deutsches Recht und brachte eine umfassende Neuregelung des Investmentfondsrechts mit sich. Dabei wurden Offene und Geschlossene Fonds in einem einzigen Gesetz zusammengeführt. Eine zentrale Unterscheidung besteht zwischen Fonds, die unter die OGAW-(UCITS)-Richtlinie fallen, und alternativen Investmentfonds (AIF). Außerdem führte das KAGB strengere Vorgaben für offene Immobilienfonds ein. Die bisherige Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wurde durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ersetzt.