Der Aufhebungsvertrag ist eine bequeme Möglichkeit für Arbeitgeber, Mitarbeiter zu entlassen, die ansonsten durch den Kündigungsschutz geschützt wären. Es muss nicht immer von Nachteil für den Arbeitnehmer sein, dennoch sollte man sich diesen Schritt gut überlegen, wenn man vom Chef einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt. Im Gegensatz zur einseitig erklärten Kündigung handelt es sich bei Aufhebungsverträgen um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf diese Weise können sich beide Parteien im Voraus auf die Bedingungen der Trennung einigen, was dazu beitragen kann, das Risiko von Streitigkeiten zu verringern.
Allerdings kommt es recht häufig vor, dass Arbeitnehmer den Vertrag unterschreiben, ohne sich zuvor ausreichend mit dem Inhalt und seinen Konsequenzen auseinanderzusetzen. Denn wer sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, verzichtet auf eine ganze Reihe von möglichen Vorteilen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Wer sich sicher sein möchte, hier keine Fehler zu machen, sollte seinen Aufhebungsvertrag prüfen lassen.
Fakten zum Aufhebungsvertrag in Deutschland
Eine fristlose Kündigung ist in Deutschland nur möglich, wenn der Arbeitnehmer eine wesentliche Pflicht verletzt hat. Falls eine solche Pflichtverletzung nicht vorliegt und der Arbeitgeber trotzdem eine fristlose Kündigung aussprechen möchte, geht das nur über eine sogenannte Aufhebungsvereinbarung. Ansonsten ist der Weg vor das Arbeitsgericht fast unvermeidlich.
Einige Unternehmen bieten Mitarbeitern, denen ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, von sich aus eine Abfindung an. Die Abfindung dient dabei als Ausgleich für geleistete Arbeit und für die im Unternehmen verbrachte Zeit, auch wenn sie dort in Zukunft nicht mehr beschäftigt sein werden. Eine Aufhebungsvereinbarung ist jedoch nur gültig, wenn sie im gegenseitigen Einverständnis vereinbart wurde und nicht gegen das Gesetz oder den Arbeitsvertrag verstößt. Ansonsten können die Parteien den Vertrag vor dem Arbeitsgericht anfechten und ihre Ansprüche einklagen.
Aufhebungsvertrag in Deutschland – Must-Know-Regeln, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben
Ein Aufhebungsvertrag sollte immer auf mögliche Fehler überprüft werden, damit es im Nachhinein keine Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Hier einige Fälle, die oft für Unklarheit sorgen, auf einen Blick.
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Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber eine wesentliche Pflicht verletzt oder nicht einhält
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Der richtige Weg der Kündigung ist die schriftliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer und mindestens ein Monatsgehalt als Kündigungsersatz, wenn Fristen umgangen werden sollen
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Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Kündigung mit Fristsetzung zum Monatsende, mindestens jedoch zwei Wochen zum Quartalsende, kündigen
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Erfüllt der Arbeitgeber diese Voraussetzungen nicht, muss er einen Schadensersatz zahlen
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Falls im Kündigungsvertrag keine Kündigungsfrist angegeben ist, beträgt sie einen Monat zum Monatsende für Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre und zwei Monate für Arbeitnehmer, die länger als fünf Jahre beschäftigt sind. Drei Monate gibt es für Arbeitnehmer, die länger als acht Jahre beschäftigt sind. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit werden mit 4 Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende belohnt und auch darüber gibt es weitere Staffelungen
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Ein Aufhebungsvertrag sollte bestimmen, welches Gehalt oder welcher Lohn ausbezahlt wird, ebenso wie fällige Leistungen und sonstige Ansprüche wie Urlaubsansprüche oder Rentenbeiträge
Was tun, wenn man einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt?
Ein Aufhebungsvertrag sollte nur unterzeichnet werden sollte, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden möchten und die Bedingungen des Vertrages Sie besserstellen als die gesetzlichen Regelungen. Falls Sie dies nicht hundertprozentig ausschließen sollten, sollten Sie sich unbedingt mit einem Anwalt unterhalten und nachverhandeln.