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Home Immobilien

Untervermietung an Feriengäste? 7 Tipps vom Experten, was Mieter wissen sollten

by WallTimeStreet
30. Mai 2022
in Immobilien
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Untervermietung an Feriengäste? 7 Tipps vom Experten, was Mieter wissen sollten
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Augsburg (ots) –

Gerade in Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg ist die Untervermietung der eigenen Mietwohnung für viele Mieter eine lukrative Vorstellung. Besonders dann, wenn die Wohnung häufig leer steht, der WG-Partner ausgezogen ist oder eine längere Reise bevorsteht, fragen sich viele Menschen, ob eine Untervermietung überhaupt möglich ist.

Hendrik Kuhlmann kennt die Möglichkeiten und Risiken, die Mieter bei einer Kurzzeitvermietung wissen sollten: „Ferienimmobilien bringen viel Ertrag, dabei gibt es jedoch ein paar Regeln zu beachten, damit man sich vor möglichen Konsequenzen schützt.“ Über Plattformen wie Airbnb und andere vermietet der Experte selbst bereits über 45 Wohnungen weltweit. In diesem Beitrag verrät er 7 Tipps, die Mieter bei der Untervermietung an Feriengäste beachten sollten.

Tipp 1: Erlaubnis des Eigentümers einholen

Sofern Mieter offen mit ihren Vermietern sprechen und ihnen nachvollziehbare persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorweisen können, ist eine Untervermietung der Mietwohnung grundsätzlich möglich. Wichtig ist jedoch im ersten Schritt, den Eigentümer der Wohnung immer um Erlaubnis zu fragen. In berechtigten Fällen ist der Eigentümer sogar verpflichtet, eine Zustimmung zu erteilen.

Tipp 2: Über die Regelungen der eigenen Stadt informieren

Besonders in Städten, in denen der Wohnraum knapp ist, wurden Regeln zur Untervermietung festgelegt, die eine Zweckentfremdung verhindern sollen. Daher sind Kurzzeitvermietungen an Feriengäste oft nur nach einer Registrierung oder Genehmigung der Stadt möglich. Viele Großstädte haben auch Ferienwohnungssatzungen oder Zweckentfremdungssatzungen erlassen, die Mieter beachten sollten. Verstöße werden oft mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Tipp 3: Private Wertsachen verwahren

Wer die eigene Mietwohnung an Feriengäste vermietet, sollte sich natürlich auch über die persönlichen Gegenstände Gedanken machen. Auch, wenn private Dinge wie Urlaubsfotos für den individuellen Charme einer Ferienwohnung sorgen, sollten gerade private Unterlagen und Wertsachen gut verwahrt werden.

Tipp 4: Plan B für den Notfall erstellen

Damit Vermieter bei unvorhersehbaren Zwischenfällen nicht in Unruhe geraten, ist es ratsam, eine vertrauenswürdige Person an der Seite zu haben, die im Notfall zum Empfang der Gäste einspringen kann. Auch dann, wenn Gäste Fragen oder Anliegen haben und der Vermieter gerade nicht verfügbar ist, sollte es immer einen Ansprechpartner für sie geben.

Tipp 5: Richtig präsentieren

Um die eigene Wohnung als Ferienunterkunft erfolgreich zu vermieten, sollten Mieter unbedingt Wert auf hochwertige Fotos legen. Eine Ferienwohnung sollte nicht nur sauber und ordentlich sein, sondern auch schön dekoriert.

Liebevoll gemachte Betten, drapierte Handtücher und frische Blumen auf dem Esstisch wirken nicht nur einladend, sondern sind häufig auch der Grund, weshalb sich Feriengäste für eine Wohnung entscheiden. Außerdem ist es wichtig, auch den Außenbereich auf Fotos zu präsentieren, wie etwa das Treppenhaus. Dabei empfiehlt Kuhlmann, die Bilder für die Buchungsplattform im Querformat zu erstellen, da sie besser wirken.

Tipp 6: Sorgfalt bei der Angebotserstellung

Hochwertige Fotos sind zwar für ein ansprechendes Angebot ein Muss – reichen jedoch allein nicht aus, um auch zu überzeugen. Auch die Wohnungsbeschreibungen müssen passen und die Textfelder mit allen nötigen Informationen ausgefüllt sein. Je weniger Fragen für Interessenten offen bleiben, desto besser. Zudem ist es wichtig, dass Preise und Verfügbarkeiten transparent angezeigt und auch die Hausregeln sichtbar hinterlegt werden. An oberster Stelle gilt: Wer ein Angebot freischaltet, sollte auch erreichbar sein – denn die erste Buchung könnte schneller eintreffen als man denkt!

Tipp 7: Weitere Möglichkeiten in Betracht ziehen

Wer Freude an der Beherbergung von Feriengästen hat, sollte auch darüber nachdenken, ob das zukünftig nicht eine gute Möglichkeit für ein zweites Standbein wäre. Denn die Vermietung von Ferienunterkünften über Plattformen wie Airbnb oder booking.com kann eine sehr lukrative Verdienstmöglichkeit sein! Schließlich gibt es heutzutage auch zahlreiche Tools, mit denen die Vermietung einfach und praktisch gestaltet werden kann.

Über Hendrik Kuhlmann:

Hendrik Kuhlmann ist der Gründer und Geschäftsführer der Unternehmen BRIGHT sowie BNB Pro Hosting. Er hilft Interessierten, sich im Bereich der Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen und Serviced Apartments ein erfolgreiches Business aufzubauen. Weitere Informationen unter: bnbprohosting.com

Pressekontakt:
BNB Pro Hosting
Hendrik Kuhlmann
https://home.bnbprohosting.com/
[email protected]
Ruben Schäfer
[email protected]
Original-Content von: Hendrik Kuhlmann, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BildImmobilienRatgeberTourismusWohnen
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