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Steuerparadies Schweiz? Für wen es sich lohnen kann, mit Geschäft oder privat in die Berge zu ziehen

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21. März 2023
in Finanzen
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Steuerparadies Schweiz? Für wen es sich lohnen kann, mit Geschäft oder privat in die Berge zu ziehen
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Bern (ots) –

Die Schweiz und ihre Banken genießen seit jeher einen ausgezeichneten Ruf – werden auch oftmals als Steuerparadies eingeordnet. Doch stimmt das wirklich? Lohnt es sich vielleicht in Zeiten von Remote Work, dorthin auszuwandern oder zumindest seine Firma dort anzumelden?

„Die Schweiz hat natürlich einige attraktive Vorteile für Unternehmer und wohlhabende Menschen – auch steuerlich“, sagt Henrik Telepski. Er ist Steuerberater – in der Schweiz nennt man das „Treuhänder“ – und kennt das Schweizer Steuerrecht auswendig. Telepski weiß aber auch: „Ein Selbstläufer ist es nicht, die Schweiz hat ihre ganz eigenen Regeln, die man vorher kennen muss“.

In diesem Artikel verrät der Steuerprofi, für wen sich die Schweiz wirklich lohnt – und was man vorher wissen sollte.

„Steueroase Schweiz“ – Mythos oder Realität?

Sprechen Menschen von der Schweiz als Steueroase, beziehen sie sich dabei meist auf die niedrigen Steuersätze und die hohe Anonymität für Anleger. Tatsächlich sind die Teilhaber von Schweizer Aktiengesellschaften schwer identifizierbar – jedoch nur innerhalb der Schweiz. Bei Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, wird es hingegen wegen des Transparenzregisters schwierig, komplett anonym zu bleiben.

Im Gegensatz zu anderen vermeintlichen Steuerparadiesen wie den Bahamas oder Dubai besitzt der Standort Schweiz jedoch mehrere Vorteile, die eventuelle Nachteile mehr als wettmachen. So werden Schweizer Unternehmen mit hochwertigen Produkten oder Dienstleistungen und Verlässlichkeit in Verbindung gebracht – ein Branding, das sich von Luxusuhren und seriösen Finanzprodukten auf andere Branchen überträgt. Dies ist auch der Grund, weshalb Schweizer bevorzugt von Schweizer Unternehmen kaufen. Auch Deutsche sowie Österreicher nehmen die Schweizer Marke als etwas besonders Wertvolles wahr.

Zudem existieren in der Schweizer Politik mehrere Mechanismen, die Anleger vor einem bösen Erwachen schützen. Da die einzelnen Kantone sich stärker selbst verwalten als beispielsweise die deutschen Bundesländer, stehen sie auch in stärkerer Konkurrenz zueinander – jeder Kanton kann unter anderem eigene Steuersätze festlegen und Förderprogramme schaffen. Darüber hinaus haben es die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz leichter, unpopuläre Gesetzesentwürfe mithilfe eines sogenannten „Referendums“ zu kippen – bei wichtigen Entscheidungen können die Bürger selbst mitbestimmen.

Kein rechtsfreier Raum für Steuersünder

Bevor sich ein Unternehmen in der Schweiz niederlassen kann, sollte das richtige Vorgehen bei der Firmengründung geklärt werden. Insbesondere die Wahl der Firmenform ist in der Schweiz besonders wichtig, da die steuerlichen Unterschiede wesentlich sein können. Zwar bieten Kapitalgesellschaften wie die AG und die GmbH die größte Möglichkeit, Einkünfte steuerlich zu optimieren, allerdings sollte mindestens einer der Gesellschafter einen festen Wohnsitz und einen Handelsregistereintrag in der Schweiz haben, da der Geschäftsführer in der Schweiz tatsächlich vor Ort sein muss. Ferner müssen 20.000 Schweizer Franken in Geld- oder Sachwerten als Startkapital im Firmenvermögen vorhanden sein. Wird das Kapital in Bar eingebracht, kann dieses jedoch für Geschäftsausgaben verwendet werden.

Eine Alternative zur GmbH oder AG kann auch eine Einzelfirma in der Schweiz gegründet werden. Auch wenn diese Firmenform steuerliche Nachteile mit sich bringen kann, ist der Gründungsprozess etwas einfacher. Die Gründung einer Einzelfirma benötigt zum Beispiel etwas weniger Zeit, sodass die Geschäfte nicht erst nach mehreren Wochen, sondern fast sofort beginnen können. Diese Firmenform erfordert ausserdem weder Startkapital noch einen Wohnsitz in der Schweiz. Im Gegenzug muss der Inhaber mit seinem Eigenkapital für die Firma haften und kann kein Firmenvermögen bilden.

Die Gründung eines Unternehmens, das in einem Schweizer Kanton gemeldet ist, jedoch andernorts geführt wird, ist hingegen nicht erlaubt. Eine solche Briefkastenfirma läuft immer das Risiko, irgendwann aufzufliegen. Für den Inhaber hätte dies finanzielle und schlimmstenfalls sogar strafrechtliche Konsequenzen. So wird in vielen Fällen eine Rückzahlung der versäumten Steuerzahlungen fällig, manchmal sogar ein Vielfaches davon, während zusätzlich eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung droht, wenn der Inhaber vorsätzlich gehandelt hat.

Nur wer informiert handelt, kann vom Steuerparadies Schweiz profitieren

Wenngleich sich einiges tut, um gegen Steuerhinterziehung und genau die Lücken vorzugehen, die ihr den Ruf als Steueroase eingebracht haben, bleibt die Schweiz nicht nur aus steuerlicher Sicht einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte. Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, genießen hohe Rechtssicherheit und niedrige Gewinnsteuern, während Privatpersonen sichere Investments durch politische und wirtschaftliche Stabilität winken.

Am meisten profitieren von diesen Vorzügen diejenigen, die selbst bereit sind, in die Schweiz zu ziehen beziehungsweise ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. Viele Steuervorteile kommen nur zur vollen Geltung, wenn sämtliche Einkünfte in der Schweiz erzielt und versteuert werden. Dennoch können auch ausländische Anleger davon profitieren, ihr Geld in der Schweiz anzulegen. In jedem Fall sollte aber eine Beratung durch einen Treuhänder in Anspruch genommen werden, bevor Eigenkapital oder Unternehmenswerte in die Schweiz verlegt werden.

Über Henrik Telepski

Henrik Telepski ist Geschäftsführer und Inhaber der Telepski Treuhand GmbH. Mit einem Team aus Experten hat sich der Finanzprofi der Aufgabe verschrieben, digitale Unternehmen dabei zu unterstützen, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden. Dabei setzt er auf eine ganzheitliche, digitale Unternehmensberatung in Finanzfragen. Sein übergeordnetes Ziel ist, eine funktionierende Steuerstrategie auszuarbeiten, die den Unternehmen bis zu sechsstellige Einsparungen ermöglicht. Mehr Informationen unter: https://www.telepski-treuhand.ch/

Pressekontakt:
Telepski Treuhand GmbH
Vertreten durch: Henrik Telepski

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Tags: BildFinanzenSchweizSteuern
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