wallstreet'times
No Result
View All Result
Mittwoch, Februar 8, 2023
  • WallStreet Times
WallStreet Times
  • WallStreet Times
No Result
View All Result
wallstreet'times
No Result
View All Result
Home Handel

Online-Coaching-Verträge: Kunden können sich unter Berufung auf den Wuchertatbestand gegen Abzocke wehren

by WallTimeStreet
14. November 2022
in Handel
0
Online-Coaching-Verträge: Kunden können sich unter Berufung auf den Wuchertatbestand gegen Abzocke wehren
19
SHARES
234
VIEWS
Share on FacebookShare on TwitterShare on PinterestShare on Linkedin

Mönchengladbach (ots) –

Einige Online-Coaching-Anbieter fallen durch kostspielige Verträge ohne wirkliche Gegenleistung auf. Sehr hohe Preise führen aber häufig zur Nichtigkeit des Vertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit gemäß des Wuchertatbestandes des § 138 Abs. 2 BGB.

Das Online-Business-Coaching hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Personalführung, Projekt- und Karrierecoaching, Persönlichkeitsentwicklung und, und, und: Viele Coaches haben solche Angebote entwickelt und vermarkten diese übers Internet und führen ihre Coaching-Aktivitäten auch auf digitalen Kanälen aus.

„Das klingt erst einmal gut, denn wer möchte nicht erfolgreicher, fitter oder gesünder werden? Das Problem ist aber, dass viele der Online-Coaching-Angebote nicht halten, was sie versprechen. Die Coaching-Anbieter erbringen ihre Leistung nicht oder nicht befriedigend. Zugleich sind sie aber zum Teil sehr kostspielig“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Coaching-Anbieter und Online-Casinos und bei Datendiebstahl und Datenlecks spezialisiert.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung führt weiter aus: „Preise zwischen 5.000 und 50.000 Euro für die Beratung sind nicht selten, oftmals operieren die Anbieter mit teuren Abonnement-Modellen. Das müssen sich Betroffene aber nicht gefallen lassen. Denn sehr hohe Preise führen häufig zur Nichtigkeit des Vertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit gemäß des Wuchertatbestandes des § 138 Abs. 2 BGB. Regelmäßig sind die Verträge auch unter Anwendung der Spezialvorschrift des § 627 BGB wegen der Vertrauensstellung des Coaches wirksam fristlos kündbar. Zudem können Betroffene im Falle der Schlechtleistung unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Das Landgericht Stade hat dies bereits bestätigt (Urteil vom 18. August 2022, Az.: 3 O 5/22). Hintergrund war die Klage einer Verbraucherin, die ein Online-Coaching über zwölf Monate Laufzeit für 30.000 Euro gebucht hatte. Aufgrund von nicht zufrieden stellender Leistung widerrief die Klägerin den Vertrag und weigerte sich, die monatliche Vergütung zu zahlen. Das Landgericht Stade hielt den Preis des Online-Coachings für maßlos überzogen. Der Kläger habe somit keinen Anspruch aus der Vereinbarung, da die Vereinbarung von Anfang unwirksam gewesen sei.

Im Urteil heißt es: „Bei der Vereinbarung handelte es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB. Ein gegenseitiger Vertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht (a.) und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt (b.). Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist. Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu.

Das bedeutet: „Online-Coachings beziehungsweise Online-Kurse sind aufgrund von Wucher sittenwidrig, wenn der hohe Preis in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur Leistung beziehungsweise dem Online-Coaching steht. Sittenwidrige Online-Coaching-Verträge sind nichtig und Kursteilnehmer haben die überteuerten Kursgebühren nicht zu zahlen“, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BildRechtsprechungVerbraucher
rolex
  • Trending
  • Comments
  • Latest
jawliner 3.0 mann kiefer

Der Jawliner 3.0 im Check | Was kann er wirklich?!

17. September 2021
baabpp startseite laptop obstschale apfel holztisch online shopping

UNTER DER LUPE: baaboo Shop vertrauenswürdig?

25. August 2021

Verdienstmöglichkeiten mit einem CMS WordPress

11. August 2021
WARNUNG! Eco24 Schuldnerberatung – Das solltest du wissen …

WARNUNG! Eco24 Schuldnerberatung – Das solltest du wissen …

13. Juni 2022
Apple iCar

Apple Car – autonomes Fahren und elektrischer Antrieb mit typischen Apple-Elementen?

0
Bank Konto Kosten steigen

Kontokosten für Bankkunden extrem gestiegen!

0
Börsen Verlierer und Gewinner

Frankfurter Börsenparkett erlebte Stimmungshoch

0
PayPal Bitcoin Aktien

PayPal Aktie steigt seit Bitcoin-Angebot

0
Absicherung für die Retter in der Not – Das sind die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter

Absicherung für die Retter in der Not – Das sind die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter

8. Februar 2023
Holzhäuser von HUF HAUS im Bauhaus-Look: Wie sich die Ideen des beliebten Bauhaus-Stils auf das 21. Jahrhundert übertragen lassen

Holzhäuser von HUF HAUS im Bauhaus-Look: Wie sich die Ideen des beliebten Bauhaus-Stils auf das 21. Jahrhundert übertragen lassen

8. Februar 2023
Hilfe für Erdbebenopfer: Jetzt PAYBACK Punkte spenden und helfen / Punktespenden unter PAYBACK.de/spendenwelt und in der PAYBACK App

Hilfe für Erdbebenopfer: Jetzt PAYBACK Punkte spenden und helfen / Punktespenden unter PAYBACK.de/spendenwelt und in der PAYBACK App

8. Februar 2023
NORMA reduziert die Milchpreise um bis zu 20 Prozent / Bereits die dritte Preissenkung im Februar 2023 beim Discounter aus Nürnberg

NORMA reduziert die Milchpreise um bis zu 20 Prozent / Bereits die dritte Preissenkung im Februar 2023 beim Discounter aus Nürnberg

8. Februar 2023

Kategorien

  • Allgemein
  • Finanzen
  • Handel
  • Immobilien
  • Magazin
  • Politik
  • Wirtschaft

Navigation

  • Werbung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
WallStreet Times

Seien Sie immer auf dem aktuellsten Stand! Wir informieren Sie über wichtige Themen aus den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Politik, Handel, Immobilien und mehr.

  • Werbung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

© wallstreet'times

No Result
View All Result
  • wallstreet’times

© wallstreet'times