wallstreet'times
No Result
View All Result
Sonntag, April 2, 2023
  • WallStreet Times
WallStreet Times
  • WallStreet Times
No Result
View All Result
wallstreet'times
No Result
View All Result
Home Finanzen

Kosten für Nachhilfe absetzen: Wann und wie das geht

by
23. Januar 2023
in Finanzen
0
Kosten für Nachhilfe absetzen: Wann und wie das geht
19
SHARES
233
VIEWS
Share on FacebookShare on TwitterShare on PinterestShare on Linkedin

Neustadt a. d. W. (ots) –

Lernschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Konzentrationsschwächen: Die Corona-Krise hat bei vielen Schülerinnen und Schülern tiefe Spuren hinterlassen. Nachhilfe-Unterricht oder therapeutische Behandlungen können teuer sein – doch leidet ein Kind an ADS, ADHS, Legasthenie oder Dyskalkulie, lassen sich die Kosten unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf es ankommt und welche weiteren Kosten absetzbar sind.

Seit April 2020 untersucht das Deutsche Schulbarometer die aktuelle Lage an Schulen. Die Befragung von gut 1.000 Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im letzten Jahr ergab: Zahlreiche Lehrkräfte bemerkten deutliche Lernrückständen ihrer Schülerinnen und Schüler. Zudem berichteten viele über einen deutlichen Anstieg von Konzentrations- und Motivationsproblemen (Deutsches Schulbarometer (https://deutsches-schulportal.de/deutsches-schulbarometer/)).

Für Kinder mit Lernschwierigkeiten sind die Folgen der Kita- und Schulschließungen während der Corona-Krise mitunter besonders hart. Immerhin: Beruht diese auf einer Krankheit, zählen die hiermit verbundenen Aufwendungen zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Die Lernschwäche beruht auf einer Krankheit

Zu den bekanntesten Lernschwächen zählen die Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie), das erschwerte Erlernen des Rechnens (Dyskalkulie), das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) und die Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS).

Hat ein Kind eine Lernschwäche und beruht diese auf einer Krankheit, zählen die damit verbundenen Ausgaben zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Zumindest dann, wenn man mit seinen Kosten, die zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, die zumutbare Belastungsgrenze überschreitet.

Das heißt: Wenn die Lernschwierigkeit des Kindes von einem Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als Krankheit attestiert ist, können Eltern die Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, in ihrer Steuererklärung eintragen.

Diese Kosten können Eltern absetzen

Wenn das Kind nachweislich ADS, ADHS, Legasthenie, eine Dyskalkulie oder eine andere amtsärztlich attestierte Lernschwierigkeit hat, können Eltern folgende Kosten absetzen:

– Kosten für Arzt und Medikamente
– Kosten für Nachhilfe durch einen qualifizierten Nachhilfelehrer
– Kosten für eine Privatschule, wenn diese aufgrund der Lernschwierigkeit aus medizinischer Sicht besucht werden muss
– Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung oder die notwendige auswärtige Unterbringung des Kindes in einer Spezialeinrichtung
– Kosten der Begleitung des Kindes zu den entsprechenden Therapiemaßnahmen, inklusive der Fahrtkosten.

VLH-Tipp: Aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll, die Lernschwäche des eigenen Kindes amtsärztlich als Krankheit nachweisen zu können. Das geht mit einem amtsärztlichen Attest oder auch mit einem Attest des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Diesen Nachweis muss das Finanzamt immer anerkennen.

Und: Das amtsärztliche Attest muss vor dem Beginn der Fördermaßnahmen eingeholt werden. Ein nachträglich erstelltes Attest wird nicht berücksichtigt.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. WeinstraßeTel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49E-Mail: [email protected]
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BildKinderSteuern
rolex
  • Trending
  • Comments
  • Latest
jawliner 3.0 mann kiefer

Der Jawliner 3.0 im Check | Was kann er wirklich?!

17. September 2021
baabpp startseite laptop obstschale apfel holztisch online shopping

UNTER DER LUPE: baaboo Shop vertrauenswürdig?

25. August 2021
WARNUNG! Eco24 Schuldnerberatung – Das solltest du wissen …

WARNUNG! Eco24 Schuldnerberatung – Das solltest du wissen …

13. Juni 2022

Verdienstmöglichkeiten mit einem CMS WordPress

11. August 2021
Apple iCar

Apple Car – autonomes Fahren und elektrischer Antrieb mit typischen Apple-Elementen?

0
Bank Konto Kosten steigen

Kontokosten für Bankkunden extrem gestiegen!

0
Börsen Verlierer und Gewinner

Frankfurter Börsenparkett erlebte Stimmungshoch

0
PayPal Bitcoin Aktien

PayPal Aktie steigt seit Bitcoin-Angebot

0
Die Gewinner der GOLDENEN BULLEN 2023

Die Gewinner der GOLDENEN BULLEN 2023

1. April 2023
Ferienimmobilien neu aufladen: Resort-Konzept als Marke

Ferienimmobilien neu aufladen: Resort-Konzept als Marke

31. März 2023
Allen Herausforderungen zum Trotz: Deutsche Vermögensberatung setzt Erfolgskurs fort

Allen Herausforderungen zum Trotz: Deutsche Vermögensberatung setzt Erfolgskurs fort

31. März 2023
SFLEXWOOD – SETG schreibt Bahngeschichte

SFLEXWOOD – SETG schreibt Bahngeschichte

31. März 2023

Kategorien

  • Allgemein
  • Finanzen
  • Handel
  • Immobilien
  • Magazin
  • Politik
  • Wirtschaft

Navigation

  • Werbung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
WallStreet Times

Seien Sie immer auf dem aktuellsten Stand! Wir informieren Sie über wichtige Themen aus den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Politik, Handel, Immobilien und mehr.

  • Werbung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

© wallstreet'times

No Result
View All Result
  • wallstreet’times

© wallstreet'times