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Home Immobilien

BG BAU zum Tag der Menschen mit Behinderung: „Fachkräfte bleiben auch nach einem Arbeitsunfall Fachkräfte“

by WallTimeStreet
2. Dezember 2022
in Immobilien
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BG BAU zum Tag der Menschen mit Behinderung: „Fachkräfte bleiben auch nach einem Arbeitsunfall Fachkräfte“
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Berlin (ots) –

Mit einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall dabei, ihre Erwerbsfähigkeit wiederzugewinnen. Außerdem finanziert die BG BAU neben dem Umbau des Arbeitsplatzes und den notwendigen Arbeitsmitteln auch berufliche Bildungsmaßnahmen, damit der berufliche Wiedereinstieg selbst bei schweren Unfallfolgen gelingt. Darauf verweist die BG BAU anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

„Eine inklusive Gesellschaft sorgt dafür, dass alle Menschen an dieser Gesellschaft teilhaben“, sagt Hansjörg Schmidt-Kraepelin, Hauptgeschäftsführer der BG BAU: „Daher tauschen wir uns nach einem Unfall eng mit den Beschäftigten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus und suchen gemeinsam nach Wegen für einen beruflichen Wiedereinstieg.“

Die Erhaltung des Arbeitsplatzes nach einem Arbeitsunfall ist das vorrangige Ziel der beruflichen Rehabilitation. Daher baut die BG BAU nach schweren Arbeitsunfällen frühzeitig den Kontakt zu den Unternehmen auf, um zusammen mit dem Beschäftigten die notwendigen Maßnahmen zu besprechen. Sogenannte Reha-Managerinnen und Reha-Manager koordinieren den Austausch und loten die innerbetrieblichen Möglichkeiten aus. Sie planen mit den Beteiligten den Umbau des Arbeitsplatzes, koordinieren die Hilfsmittelversorgung oder die innerbetriebliche Umsetzung. Sollte die Rückkehr in die alte Tätigkeit ausgeschlossen sein, unterstützt die BG BAU bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzmöglichkeit oder finanziert Fortbildungen oder berufliche Umschulungen.

„Bestenfalls arbeitet jemand nach einer Weiterbildung mit einer Drohne statt dem Hammer. Das Know-How verlagert sich. Und plötzlich ist da jemand im Dachdecker-Unternehmen, der die Dachbegehung digital ausführen kann“, sagt Schmidt-Kraepelin. Bei der Teilhabe am Arbeitsleben stehen die Eignung, Neigung und der berufliche Werdegang der Beschäftigten im Fokus. Durch diese Faktoren wird die Wiedereingliederung des Versicherten nahe seines bisherigen beruflichen Umfeldes umgesetzt. „Die Digitalisierung und der technische Fortschritt ermöglichen bei der Jobrückkehr von Menschen mit Behinderung innovative und individuelle Lösungen. Ziel ist es, dass Fachkräfte auch nach einem Arbeitsunfall Fachkräfte für die Unternehmen bleiben: Dafür setzen wir uns mit unseren Leistungen ein.“

Weitere Informationen:

Berufliche und soziale Rehabilitation | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (https://www.bgbau.de/themen/versicherungsschutz-und-leistungen/berufliche-und-soziale-rehabilitation/)

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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Pressekontakt:
Susanne Diehr, Pressesprecherin, E-Mail [email protected], Telefon: 030 85781-690 Hinweis zu den Bildrechten: Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen (https://www.bgbau.de/die-bg-bau/presse/hinweise-zu-logo-und-bildanfragen/) der BG BAU.

Tags: ArbeitBauBehinderteBildUnfall
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