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Baurecht in der Praxis / Eine Auswahl von Urteilen deutscher Gerichte

by WallTimeStreet
18. September 2023
in Immobilien
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Baurecht in der Praxis / Eine Auswahl von Urteilen deutscher Gerichte
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Berlin (ots) –

Fragen des Baurechts sind häufig ganz entscheidende Fragen für Immobilienbesitzer, denn es geht nicht selten um hohe Geldbeträge. Insbesondere bei Abrissverpflichtungen und Rückbauten kann es teuer werden.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit dieser Rechtsmaterie befassen. Dabei spielen unter anderem ein maroder Schuppen, ein weggefallener Rettungsweg und die Gefahr eines Hangrutsches eine Rolle.

Der geplante Bau eines neuen, 12 Meter hohen Gebäudes in seiner Nachbarschaft störte einen Anwohner. Er zog dagegen vor Gericht. Allerdings kam das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 2 B 192/22) seiner Forderung nicht nach. Er wohne in 50 Metern Entfernung zu dem Neubauprojekt und werde deswegen nicht in seinen Rechten verletzt.

Ein schwerwiegendes Problem hatte eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Die Fassade ihres Gebäudes enthielt brennbare Stoffe und sollte deswegen auf Anweisung der Bauaufsicht entfernt werden. Die Behörde vollstreckte diese Verfügung gegenüber der Gemeinschaft. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Aktenzeichen 1 ME 106/22) stellte fest, nachdem der Vorgang ausschließlich das Gemeinschaftseigentum betreffe, bedürfe es keiner zusätzlichen Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Mitgliedern.

Nicht immer gerne gesehen sind Gaststätten in Wohngebieten. Zwar werden sie von vielen Menschen immer wieder besucht, aber in seiner unmittelbaren Nähe möchte man sie dann doch nicht haben. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Aktenzeichen 1 LA 85/21) erklärte: Für die baurechtliche Zulässigkeit ist es nicht entscheidend, ob die gebietsbezogene Nachfrage bereits durch vorhandene Lokale bedient wird. Für den Konkurrenzschutz bestehender Betriebe sei man nicht zuständig.

In etlichen deutschen Städten gibt es noch Hochbunker aus Kriegszeiten, die kaum oder nur mit allergrößtem Aufwand zu entfernen sind. Die Nutzungsänderung eines solchen Bunkers in einen Beherbergungsbetrieb verletzte nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes Hessen (Aktenzeichen 3 B 2088/18) nicht die gebotene Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Neubauten in Hanglage geboten, denn hier besteht naturgemäß eine Rutschgefahr. Doch ein Anwohner, der Angst um die Tragfähigkeit seines eigenen Grundstücks hat, kann nicht die Aufhebung der baurechtlichen Genehmigung für sein Nachbargrundstück erwirken. So urteilte das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 248/20.MZ), denn die Erlaubnis stehe im konkreten Fall unter der Bedingung, dass spätestens bei Baubeginn die Gewährleistung der Standsicherheit nachzuweisen sei.

Wenn ein Schuppen deutliche Zeichen des Verfalls aufweist, muss ihn der Eigentümer trotzdem nicht zwangsläufig abreißen. Auch wenn die Behörde dieser Meinung ist. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 L 1084/20.KO) entschied das für den Fall, dass der Verfallsprozess noch nicht irreversibel und eine Instandsetzung nicht völlig auszuschließen sei.

Besonders ärgerlich ist es für Grundstückseigentümer, wenn Neubauten plötzlich vorher nicht vorhandene Einblicke auf ihr Anwesen erlauben. Es gibt allerdings nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 10 A 179/20) keinen Anspruch darauf, dass Freiflächen verbleiben, die den Blicken Dritter entzogen sind.

Die Verwendung des Ausdrucks „Pfusch am Bau“ in einem Sachverständigengutachten rechtfertigt noch nicht die Ablehnung des Gutachters wegen Besorgnis der Befangenheit. Es handelt sich, so das Oberlandesgericht Rostock (Aktenzeichen 4 W 30/20), um einen untechnischen Begriff, der die Person des Handwerkers nicht zwingend verunglimpfe oder herabsetze.

Grundlegend im Baurecht ist die Tatsache, dass sich ein geplantes Wohngebäude in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 1142/18.MZ) legte Wert darauf, solch ein Neubau müsse sich vor allem in seinen Dimensionen mit den bereits vorhandenen Gebäuden vergleichen lassen. Im konkreten Fall tat das ein Objekt mit sieben Wohneinheiten nicht und konnte deswegen nicht genehmigt werden.

Die Rettungswege zählen zum Wichtigsten, auf das bei Gebäuden geachtet werden muss, denn im Ernstfall entscheiden sie über Leben und Tod. Fällt bei einer Dachgeschosswohnung der vorgeschriebene zweite Rettungsweg weg und wird damit die bisher geltende Baugenehmigung rechtswidrig, dann kann nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 S 18.19) die weitere Wohnnutzung untersagt werden.

Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BauBildImmobilienRechtsprechung
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